Wirtschaftsförderung der Stadt Wiener Neustadt
Die Stadt Wiener Neustadt bietet Unternehmen, im Rahmen einer Wirtschaftsförderung, Unterstützung bei der Finanzierung von Investitions-, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen getätigt werden.
Die Wirtschaftsförderungen der Stadt Wiener Neustadt werden auf Grundlage der Förderrichtlinien vom zuständigen Ausschuss individuell behandelt. Für Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln vergeben.
FÖRDERUNGSZIELE
Förderungsanträge können für die Finanzierung folgender Vorhaben eingereicht werden:
1.) bei Neuansiedlungen von Betrieben der Industrie, des Gewerbes, des Handels, des Fremdenverkehrs oder des Dienstleistungs-, des Forschungs- und Entwicklungssektors,
2.) bei Aussiedlung solcher Betriebe aus dem dicht besiedelten Stadtgebiet, sofern diese aus verkehrstechnischen oder aus Gründen des Umweltschutzes erforderlich bzw. zweckmäßig erscheint und
3.) in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen bei Erweiterung, Umgestaltung und Verlegung von Betrieben.
Von der Förderung ausgenommen sind Gebäude, die zur Vermietung oder Verpachtung errichtet werden sowie die Förderung von Leiharbeitskräften.
FÖRDERUNGSMASSNAHMEN UND -UMFANG
Zur Erreichung des Förderungszieles können folgende Förderungen gewährt werden:
1) Bereitstellung von gemeindeeigenen Grundstücken:
Stundung des Kaufpreises mit Anrechnung von Stundungszinsen bis maximal 2 Jahre, wobei die Rückzahlung in Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresraten erfolgen oder nach Gewährung von maximal 1 tilgungsfreien Jahr einsetzen kann. Der Zinssatz beträgt 2 % p.a. über der jeweiligen Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen gemäß Tabelle 5.4. der Statistischen Monatshefte der Österreichischen Nationalbank, wobei eine Auf- bzw. Abrundung auf volle 1/8 % erfolgt. Sollte die vorstehend angeführte Sekundärmarktrendite nicht mehr veröffentlicht werden, gelangt jener Indikator zur Anwendung, der diesem Indikator wirtschaftlich am nächsten kommt.
2) Erleichterung bei der Zahlung folgender taxativ aufgeführter öffentlicher Abgaben nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Rechtsvorschriften und zwar:
a) Aufschließungsabgabe gemäß der Bauordnung für Niederösterreich,
b) Kanalerrichtungsabgabe (Kanaleinmündungsabgabe, Ergänzungsabgabe, Sonderabgabe),
c) Wasserversorgungsabgabe (Wasseranschlussabgabe, Ergänzungsabgabe, Sonderabgabe) und
d) Stellplatzausgleichsabgabe gemäß der Bauordnung für Niederösterreich
durch Gewährung eines Zweckzuschusses bis zur maximalen Höhe von 25 % der jeweiligen Abgabe.
3) Gewährung von Bargeldzuschüssen für Investitionen von max. 5 % der tatsächlichen Investitionssumme.
4) Gewährung von Bargeldzuschüssen für die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (3 Jahre) in der maximalen Höhe von EUR 700,-- pro Platz. Nach getätigter Auszahlung durch die Stadt hat der Förderungswerber die entsprechenden Beschäftigungsnachweise und Besicherungen für mindestens 3 Jahre zu erbringen.
5) Gewährung von Bargeldzuschüssen für die Entwicklung neuer Produkte im Höchstausmaß von 5 % der geplanten Entwicklungskosten.
6) Die Höhe der von der Stadt Wiener Neustadt an ein Unternehmen zu vergebenen Förderungen sind gemäß den Bestimmungen der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages; Verordnung der EG Nr. 69/2001 der Europäischen Kommission vom 12. Januar 2001; limitiert (De minimis-Regelung). Diesbezüglich verpflichtet sich der Förderungswerber sämtliche ausbezahlten oder potentiellen Förderungen von anderen öffentlichen Körperschaften in diesem Zusammenhang der Stadt Wiener Neustadt offen zu legen.
Für genauere Informationen rund um die Wirtschaftsförderungen der Stadt Wiener Neustadt, kontaktieren Sie bitte das Team der Eco Nova Wiener Neustadt GmbH.
